für den Verkauf von Futterautomaten, Zubehör und vereinbarten Zusatzleistungen
Fassung: 23.06.2026. Vertragspartner ist Ingo Fredrich, handelnd unter „Automatenvertrieb + Service RT-Fredrich". Die Bezeichnung „Automatenbau Fredrich" bzw. „WiFu 2.0" ist der Außenauftritt bzw. Produktname, nicht eine gesonderte juristische Person.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Futterautomaten, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen Waren sowie für damit verbundene Leistungen, soweit diese ausdrücklich vereinbart werden.
- (2) Kunde kann Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- (3) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Verkäufer und Kontakt
- (1) Verkäufer und Vertragspartner ist Ingo Fredrich, handelnd unter „Automatenvertrieb + Service RT-Fredrich", Gießener Straße 46, 35410 Hungen, Deutschland.
- (2) Telefon: 06402 80 99 644; Mobil: 0160 96 65 38 67; E-Mail: info@wifu-fredrich.de; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE273519280.
- (3) Der Verkäufer ist zugleich Hersteller der von ihm gefertigten Futterautomaten; die vorstehenden Angaben gelten insoweit auch als Hersteller- und Verantwortlichen-Angaben im Sinne der geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Für zugekaufte Komponenten Dritter (insbesondere bargeldlose Zahlsysteme) gelten die Hersteller- und Sicherheitsangaben des jeweiligen Komponentenherstellers.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- (1) Produktdarstellungen auf Websites, in Katalogen, Preislisten, Filmen und sonstigen Werbemitteln sind keine bindenden Angebote, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
- (2) Nach einer Anfrage erhält der Kunde regelmäßig ein individuelles Angebot in Textform. Das Angebot enthält insbesondere Warenbezeichnung, Ausführung, Preis, Umsatzsteuer, Liefer- und etwaige Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen, voraussichtliche Lieferzeit sowie die Dauer der Bindung.
- (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist eindeutig annimmt. Eine Annahme kann insbesondere durch eine Erklärung in Textform oder, sofern das Angebot dies ausdrücklich vorsieht, durch vollständige Zahlung erfolgen. Eine verspätete oder inhaltlich geänderte Annahme gilt als neues Angebot des Kunden und bedarf der Bestätigung des Verkäufers.
- (4) Eine automatische Eingangsbestätigung für eine Anfrage oder Nachricht dokumentiert lediglich deren Eingang und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
- (5) Der Verkäufer stellt Verbrauchern die Vertragsbestätigung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen innerhalb angemessener Frist auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, spätestens bei Lieferung der Ware zur Verfügung.
- (6) Soweit der Verkäufer im Rahmen der Anfrage, der Angebotserstellung und der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Hinweise in der Datenschutzerklärung des Verkäufers.
§ 4 Beschaffenheit, Ausführung und Individualisierung
- (1) Für die geschuldete Beschaffenheit sind das angenommene Angebot, die dort einbezogenen Produktbeschreibungen, Datenblätter, Zeichnungen und ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften maßgeblich. Allgemeine Werbeaussagen begründen nur dann eine Garantie, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt und deren Inhalt und Bedingungen festgelegt wurden.
- (2) Technisch notwendige oder handelsübliche Abweichungen von Abbildungen, Farbdarstellungen, Maßen oder Gewichten sind nur zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Anforderungen an vertragsgemäße Waren unberührt.
- (3) Bei individuellen Beschriftungen, Farben, Münzprüfern, Dosiereinheiten, Zahlungsmodulen oder sonstigen Konfigurationen ist die im Angebot bestätigte Ausführung maßgeblich. Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Machbarkeit, Mehrkosten und Lieferzeit.
- (4) Stellt der Kunde Texte, Logos, Grafiken oder sonstige Vorlagen bereit, versichert er, zu deren vertragsgemäßer Nutzung berechtigt zu sein. Verletzt eine vom Kunden bereitgestellte Vorlage schuldhaft Rechte Dritter, stellt der Kunde den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten frei. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 5 Preise, Zusatzkosten und Zahlung
- (1) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Liefer-, Speditions-, Verpackungs-, Montage-, Zahlungs-, Zoll- oder sonstige Zusatzkosten werden nur geschuldet, wenn sie dem Verbraucher vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wurden.
- (2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise als Nettopreise zuzüglich der bei Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der im Angebot ausgewiesenen Liefer-, Speditions-, Verpackungs-, Montage-, Zoll- oder sonstigen Zusatzkosten.
- (3) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Gesamtpreis im Voraus ohne Abzug fällig. Die Herstellung oder Beschaffung individuell vereinbarter Ausführungen und der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist können von dem Eingang der geschuldeten Vorauszahlung abhängen, wenn dies im Angebot angegeben ist.
- (4) Der im angenommenen Angebot vereinbarte Preis ist verbindlich. Änderungen von Rohstoff-, Zuliefer- oder Transportkosten nach Vertragsschluss berechtigen nicht zu einer einseitigen Preiserhöhung. Preisänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
- (5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
- (6) Wird ein Automat auf Wunsch mit einem bargeldlosen Zahlsystem eines Drittanbieters (z. B. Karten-Terminal oder Token-System) ausgestattet, kommen die für dessen Betrieb erforderlichen Verträge, Bedingungen und laufenden Entgelte unmittelbar zwischen dem Kunden bzw. dem Betreiber des Automaten und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister zustande; sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit solcher Drittsysteme übernimmt der Verkäufer keine Gewähr, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein eigener Mangel der gelieferten Ware vorliegt.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit und Teilleistungen
- (1) Lieferart, Lieferort, Lieferumfang und Lieferzeit ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Die Lieferung kann insbesondere durch Abholung, Paketdienst oder Spedition erfolgen. Eine Lieferung „ab Werk" oder frei Bordsteinkante gilt nur, wenn dies im Angebot eindeutig vereinbart und gegenüber Verbrauchern verständlich erläutert wurde.
- (2) Ist Vorkasse vereinbart, beginnt eine in Tagen oder Wochen angegebene Lieferfrist grundsätzlich am Tag nach Eingang der vollständigen Zahlung und der für die Ausführung erforderlichen Angaben oder Freigaben, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
- (3) Verbindliche Liefertermine oder Fixtermine müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sein. Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.
- (4) Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen dadurch keine zusätzlichen Versand- oder Lieferkosten.
- (5) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verkäufers, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Leistung vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, kann jede Partei nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
- (6) Der Verkäufer liefert nach Absprache auch ins Ausland. Das konkrete Liefergebiet sowie die Verantwortung für Ausfuhr, Einfuhr, Verzollung, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben bei Auslandslieferungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 7 Versand, Gefahrübergang und Annahme
- (1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht vom Verkäufer angebotenen Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
- (2) Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über. Bei vereinbarter Abholung geht die Gefahr mit Anzeige der Abholbereitschaft und Bereitstellung der Ware über.
- (3) Der Kunde hat für einen vereinbarten Liefertermin eine für Fahrzeug und Ware geeignete, zugängliche und sichere Entladestelle sowie gegebenenfalls erforderliche Hilfsmittel bereitzustellen, soweit das Angebot keine Entladung oder Montage durch den Verkäufer vorsieht.
- (4) Scheitert eine vereinbarte Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- (5) Verbraucher werden gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst beim Beförderer zu dokumentieren und dem Verkäufer mitzuteilen. Die Unterlassung berührt ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht.
§ 8 Montage, Standort und Mitwirkung des Kunden
- (1) Montage, Fundamentarbeiten, Elektroanschluss, Inbetriebnahme, Einweisung, Wartung oder behördliche Abnahmen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
- (2) Soweit solche Leistungen vereinbart sind, stellt der Kunde rechtzeitig die im Angebot bezeichneten Voraussetzungen her, insbesondere Zugang, tragfähigen und ebenen Untergrund, erforderliche Fundamente, Stromversorgung, Schutzmaßnahmen, Arbeitsraum und öffentlich-rechtliche Genehmigungen.
- (3) Elektroanschlüsse und Arbeiten an netzbetriebenen Komponenten dürfen nur durch hierzu qualifizierte Fachkräfte und nach den mitgelieferten Anweisungen ausgeführt werden. Der Kunde beachtet die Betriebs-, Montage-, Hygiene- und Sicherheitshinweise sowie die Eignung des verwendeten Futters oder Ausgabeguts.
- (4) Zusätzlicher Aufwand, der durch schuldhaft verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach vorheriger Information und nachgewiesenem Aufwand berechnet werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers.
- (2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und den Verkäufer unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
§ 10 Mängelrechte und Garantie
- (1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend für Unternehmer nichts Abweichendes geregelt ist.
- (2) Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet und mit Inhalt, Dauer und Bedingungen erklärt wurde.
- (3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwölf Monate ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Arglist, übernommener Garantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gesetzlichen Rückgriffsansprüchen sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.
- (4) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Die Rüge soll Art und Umfang des Mangels so konkret beschreiben, wie dies nach zumutbarer Prüfung möglich ist.
- (5) Natürlicher, vertragsgemäßer Verschleiß ist kein Sachmangel. Mängelrechte bestehen ferner nicht, soweit ein Schaden nachweislich durch ungeeignetes Futter oder Ausgabegut, unsachgemäße Aufstellung, Nichtbeachtung der Anweisungen, unzulässige Änderungen oder sonstige vertragswidrige Nutzung verursacht wurde. Der Verkäufer trägt die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislasten; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
- (1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden Haftungsvorschriften.
- (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 12 Unterlagen, Schutzrechte und Vertraulichkeit
- (1) An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen, Abbildungen und sonstigen vom Verkäufer erstellten Inhalten verbleiben die gesetzlichen Urheber-, Design-, Kennzeichen- und sonstigen Schutzrechte. Der Kunde erhält die zur Nutzung und zum Betrieb der gelieferten Ware erforderlichen Befugnisse.
- (2) Als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche technische und kaufmännische Informationen dürfen nur für die Durchführung des Vertrags verwendet und ohne Zustimmung nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
- (1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
- (2) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- (3) Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Die bloße Wahl aus üblichen Standardoptionen schließt das Widerrufsrecht nicht automatisch aus; entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Auftrag.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
- (1) Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- (2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1) Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- (2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung
für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über Waren
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Wird eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Ingo FredrichAutomatenvertrieb + Service RT-Fredrich
Gießener Straße 46
35410 Hungen
Deutschland
Telefon: 06402 80 99 644 · Mobil: 0160 96 65 38 67
E-Mail: info@wifu-fredrich.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Ware ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei echten Individualanfertigungen
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Ingo FredrichAutomatenvertrieb + Service RT-Fredrich
Gießener Straße 46
35410 Hungen
Deutschland
E-Mail: info@wifu-fredrich.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n) (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Ware(n) / Leistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
E-Mail-Adresse für Rückfragen bzw. Eingangsbestätigung (freiwillig):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: